Einige Besitzer von Ferien- oder Gästehäusern meldeten uns, dass sie kürzlich von SABAM [1] aufgefordert wurden, Lizenzgebühren für die Ausgabe von Musik über das Fernsehgerät in Ihrer touristischen Unterkunft zu zahlen. Tatsächlich muss jede öffentliche Einrichtung, wozu auch Fewo’s und Gästezimmer gehören, Urheberrechte für die Werke des Sabam-Repertoires bezahlen, die sie ausstrahlt, wie z. B. Musik oder audiovisuelle Werke.
Ihrer Information...
Das Urheberrecht ist keine Steuer, sondern das moralische und patrimoniale Recht eines Autors an seinen Werken. Diese Rechte gelten zu Lebzeiten des Urhebers und bis 70 Jahre nach seinem Tod. In Belgien bietet die Sabam Künstlern ihre Dienste für die Verwaltung ihrer Urheberrechte an. Die belgische Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Verleger (Sabam) ist verantwortlich für die Sammlung, Verteilung, Verwaltung und das Management der Tantiemen ihrer Mitglieder.
Vor einigen Jahren schlossen sich Sabam, SIMIM (Gesellschaft der Musikindustrie) und PlayRight (Gesellschaft zur Verteidigung der Rechte von Interpreten) zusammen und gründeten die Plattform Unisono. Seit dem 1. Januar 2020 ermöglicht diese Plattform Unternehmen und öffentlichen Stellen, die Erlaubnis zur Nutzung der bei Sabam gelisteten Werke (musikalisch, audiovisuell, ...) mit einer einzigen Lizenz zu erhalten. Mit dem Geld, das die Sabam aus dieser Lizenz erhält, kann sie ihre Künstler-Mitglieder bezahlen.
Was hat das mit Unterkünften und Restaurants zu tun?
Die Sabam betrachtet Unterkünfte wie Ferienhäuser oder Bed and Breakfasts sowie Restaurants, Cafés und Kneipen als öffentliche Orte. Wenn die Inhaber solcher Einrichtungen ihren Gästen Audio- und/oder audiovisuelle Geräte zur Verfügung stellen, die Musik aus dem Repertoire der Sabam ausstrahlen, sind sie zur Zahlung der Lizenzgebühren verpflichtet.
Was sollten Sie tun, wenn Sie sich in dieser Situation befinden?
Alles wird über die Unisono-Plattform geregelt. Auf der Seite finden Sie ein Formular, das Sie ausfüllen und per Mail oder Post an Unisono senden können. Sie erhalten dann einen Vertrag auf der Grundlage der von Ihnen im Formular angegebenen Informationen (Art der Einrichtung, Häufigkeit der Musikausstrahlung usw.). Nach Vertragsabschluss erhalten Sie Ihre erste Rechnung - die Zahlung erfolgt dann jährlich.
Ein paar Hinweise...
Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, was Sie tun, bevor Sie beginnen: Ist die Musik, die Sie spielen, Teil des Sabam-Repertoires? - Ein Repertoire mit allen von der Gesellschaft geschützten Werken ist auf der Sabam-Website verfügbar. Handelt es sich bei Ihrer Einrichtung um einen öffentlichen Ort oder ein Unternehmen? Zögern Sie nicht, Sabam oder Unisono zu kontaktieren, um alle notwendigen und möglichst vollständigen Informationen zu erhalten.
Mehr Informationen: www.sabam.be et www.unisono.be
[1] Sabam ist die belgische Gesellschaft der Urheber, Komponisten und Verleger.
Ihr Ziel ist es, alle Urheberrechte in Belgien und in anderen Ländern, mit denen (über unsere Schwestergesellschaften, d. h. mit den anderen kollektiven Verwertungsgesellschaften der Welt) Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen wurden, einzuziehen, zu verbuchen und zu verwalten (im weitesten Sinne des Wortes).