Ab 2. August: neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Veröffentlicht am 28.07.2026

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Nutzen Sie KI-Tools für Ihre Website, die sozialen Medien oder in Ihrer Gästekommunikation; etwa für Bildmaterial, Texte oder als Chatbot? Dann gilt ab dem 2. August 2026 eine neue Regel, die Sie kennen sollten: der EU AI Act. Und auch wenn Sie bislang ganz ohne KI arbeiten: Ein Blick auf das Thema lohnt sich, falls sich das in Zukunft ändert.

Was ändert sich?

Mit dem sogenannten AI Act, der KI-Verordnung der Europäischen Union, tritt ein neuer Artikel in Kraft, der vorschreibt: Inhalte, die von Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, müssen als solche erkennbar sein. Das betrifft zum Beispiel:

  • Chatbots und virtuelle Assistenten auf Ihrer Website: Gästen muss klar sein, dass sie mit einer Maschine und nicht mit einem Menschen kommunizieren.
  • Bilder, Videos und Audioinhalte, die vollständig oder teilweise mit KI erstellt wurden – etwa ein KI-generiertes Landschaftsbild für einen Flyer oder eine Stimme aus einem KI-Tool.
  • Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden.


Die gute Nachricht: Nicht alles ist betroffen

Für die meisten Betriebe dürfte vor allem eine Ausnahme wichtig sein: Wird ein KI-generierter Text von einem Menschen inhaltlich geprüft, überarbeitet und freigegeben, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Nutzen Sie also KI-Tools, um zum Beispiel einen ersten Entwurf für einen Newsletter oder eine Produktbeschreibung zu erstellen, und lesen, korrigieren und verantworten Sie den Text anschließend selbst, müssen Sie ihn nicht kennzeichnen. Auch reine Unterstützung wie automatische Rechtschreib- oder Grammatikkorrektur fällt nicht unter die Pflicht.

Anders sieht es bei Bildern, Videos und Audiodateien aus: Diese bleiben grundsätzlich kennzeichnungspflichtig, auch wenn ein Mensch sie ausgewählt oder leicht bearbeitet hat.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Prüfen Sie, wo Sie KI in Ihrer externen Kommunikation einsetzen: Website, Social Media, Broschüren, Gästekommunikation.
  • Bei KI-generierten Bildern oder Videos: ein sichtbarer Hinweis wie „KI-generiert“ reicht in der Regel aus.
  • Bei Texten: Wenn Sie oder Ihr Team jeden KI-Entwurf lesen und verantworten, bevor er veröffentlicht wird, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.
  • Falls Sie einen Chatbot einsetzen, sollte für Gäste von Anfang an klar erkennbar sein, dass sie nicht mit einer echten Person sprechen.

Zur Kennzeichnung KI-generierter oder KI-modifizierter Inhalte bietet die EU entsprechende Logos an, die frei genutzt werden können. Alle Infos dazu und die Downloadlinks finden Sie hier: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act (KI-Verordnung) ist das erste umfassende EU-Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er ist bereits 2024 in Kraft getreten, wird aber schrittweise bis 2027 wirksam. Einzelne Regelungen gelten erst ab bestimmten Stichtagen; im Falle der KI-Kennzeichnung ist dieser Stichtag der 2. August 2026.

Ziel der Verordnung ist es, den Einsatz von KI in Europa sicherer und nachvollziehbarer zu machen, ohne Innovation unnötig zu bremsen. Je höher das Risiko einer KI-Anwendung für Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger die Vorgaben, die der Gesetzgeber dafür vorsieht. Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ist einer der Bausteine, die für praktisch jeden Betrieb relevant werden können, der Texte, Bilder oder Chatbots online veröffentlicht.

Die Details des EU AI Acts können Sie hier nachlesen: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50/

Begriffe kurz erklärt

  • AI Act: englische Bezeichnung für die KI-Verordnung der EU.
  • Chatbot: ein Computerprogramm, das automatisiert schriftliche Gespräche mit Nutzern führt, oft auf Websites im Kundenservice eingesetzt.